• BIS ZU 40% REDUZIERT
    FEBRUAR SALE
Angebote in:
Angebote noch:

* Reduziert bis zum 29.02.2024 um 23:59 Uhr

Rechtliche Hinweise

Rechtliche Hinweise zu Gebraucht-Software

Sie erhalten von Softwaremarkt24 einen Produktschlüssel samt Downloadmöglichkeit. Dabei handelt es sich im rechtlichen Sinne um erschöpfte Software. Nach Prüfung der Software und rechtskonformer Übertragung des Lizenzschlüssels, darf die Software von uns zum Download angeboten werden und Sie als Käufer/in haben ein Kaufrecht für unsere Software.

Die von uns angebotenen Produktschlüssel kaufen wir bei entsprechenden Distributoren ein. Die ursprünglichen Erstbewerber haben entweder die Software gewechselt oder keinen Bedarf mehr daran.

Der BGH bestätigte mit seinem Urteil von 2013, dass der Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen rechtmäßig ist. (Az. I ZR 129/08)

Volumenlizenzverträge dürfen ebenfalls aufgespalten werden. Dies hat das OLG Frankfurt ausdrücklich in seinem Urteil unterstrichen. (11 U 68/11)

NACHWEIS DER ERSCHÖPFUNG

Mit dem Erwerb gebrauchter Software erhalten Sie auf Anfrage zusammen mit dem Produkt Key der erschöpften Software eine ausführliche Dokumentation über die Ausgestaltung der Rechte zur bestimmungsgemäßen Nutzung. Wir stellen Ihnen bei Bedarf alle Informationen zur Verfügung, mit denen Sie die Erschöpfung im Zweifelsfall nachweisen können. Dazu gehören die Angaben zum Vorerwerber und dass dieser seine Kopie unbrauchbar gemacht hat.

Wir teilen auf Anfrage mit, wie die Software ursprünglich in den Verkehr gebracht wurde, in welchem Umfang ein Nutzungsrecht von dem Rechteinhaber eingeräumt wurde und ob Updates umfasst sind.

Unsere Software erfüllt damit die Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Vertreten durch die IT-Recht Kanzlei

Zuletzt angesehen